Fahrzeugwaage 0,6to
einzelne Plattform, nicht eichfähig
Ausführung | Eichfähig | Wägebereich (kg) | Ziffernschritt | Preis | |
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05900049 | nein | 600 | 0,2 kg | 775,00 € | |
0590004901 | ja | 600 | 0,2 kg | 825,00 € | |
0590004902 | nein | 1500 | 0,5 kg | 775,00 € | |
0590004903 | ja | 1500 | 0,5 kg | 825,00 € | |
0590004904 | nein | 3000 | 1,0 kg | 775,00 € | |
0590004905 | ja | 3000 | 1,0 kg | 825,00 € | |
0590004906 | nein | 6000 | 2,0 kg | 794,00 € | |
0590004907 | ja | 6000 | 2,0 kg | 844,00 € | |
0590004908 | nein | 8000 | 5,0 kg | 814,00 € | |
0590004909 | ja | 8000 | 5,0 kg | 861,00 € |
Fahrzeugwaagenplattform 400 x 300mm
Auch für eichfähige Wiegung mit einer Kapazität von 600-8000 kg
Diese Plattformgröße eignet sich hervorragend für mittelgroße Fahrzeuge wie z. B. PKW und Vans.
- Ladefläche 400x300mm
- Abmessungen 400x410mm, Höhe 58mm, Gewicht ca. 14,5 kg
- robuste Bauweise aus speziellem Aluminium mit geringem Gewicht und hoher Widerstandsfähigkeit bei rauhen Arbeitsbedingungen
- Kabel mit Schnellanschluss, Plattformseite
- 10m Kabel für die Verbindung zwischen Plattform und Anzeigegerät
- IP65 Aluminium Wägezellen
- Serienmäßige Schutzart IP68, mit Steckverbindern in IP68 und PUR–Kabel.
- spezielles Antirutschgummi unter der Plattform sorgt für festen Halt auf allen Oberflächen
- sehr einfache und zuverlässige Verbindung der Waage mit dem Anzeigegerät
- (Anzeige nicht im Lieferumfang enthalten!)
GUT ZU WISSEN:
- Bei Wägungen mit ungeeichten Plattformen benötigen Sie mindestens 2 Plattformen um zwei Räder gleichzeitig zu wiegen (Das Wiegeergebnis darf nicht für die Berechnung an Dritte zugrunde gelegt werden.)
- Bei Wägungen mit geeichten Plattformen benötigen Sie mindestens 4 Plattformen, da alle Räder gleichzeitig gewogen werden müssen. (Das Wägeergebnis darf für die Berechnung an Dritte zugrunde gelegt werden.)
Gemäß § 36 Absatz 1 der Eichordnung können bei geeichten Messgeräten richtige Messergebnisse nur dann erwartet werden, wenn die Nenngebrauchsbedingungen eingehalten werden. Dazu gehört auch der Verwendungsbereich, der sich von der Mindestlast bis zur Höchstlast erstreckt. Die Mindestlast der Waage ist auf dem Typenschild in der Form "Min ..." angegeben. Die Mindestlast beträgt bei Waagen der Genauigkeitsklasse III in der Regel das 20fache des Eichwertes e, welcher in der Form "e = ..." ebenfalls auf dem Typenschild angegeben ist.
Beispiel: 4 geeichte Plattformwaagen mit Ziffernschritt 0,5kg = Mindestlast 40kg (darunter ist auch kein Ausdruck möglich).
WICHTIGE HINWEISE:
- 1.) Wenn es sich um Addition von Gewichtswerten verschiedener Achsen handelt, vermeiden Sie flüssige Lasten, da in diesem Fall Genauigkeit und Wiederholbarkeit ungenügend sind.
- 2.) Die Auflageflächen unter den Plattformen müssen eben und auf einer Höhe sein und sollen einen Härtegrad von mindestens 100kg/cm² haben (Richtwert für Zement 4.25).
- 3.) Neben der oben beschriebenen Oberflächenhärte muss auch der Untergrund ohne Absenkung konzentrischen Lasten standhalten, die 1,5 mal höher als der max. Wägebereich der Plattformen sind.
- 4.) Die Plattformen müssen auf einer rauhen Oberfläche benutzt werden oder mit dem dafür vorgesehenen Zubehör auf dem Boden befestigt werden.
- 5.) Auch wenn die Achslast mit nur zwei Plattformen geprüft werden soll, muss immer kontrolliert werden, ob sich alle Räder auf derselben Höhe befinden (der Höhenunterschiedswinkel muss kleiner als 0,5° sein).
Produkteigenschaften
Art.-Nr.: | 05900049 |
Eichfähig: | nein |
Wägebereich (kg): | 600 |
Ziffernschritt: | 0,2 kg |
Allgemeine Produktbeschreibung
Diese Fahrzeugwaage eignet sich, mit einer Kapazität von 600 - 8000 kg, speziell für die Wägung von mittelgroßen Fahrzeugen wie Autos, Vans und Carts.
Bei diesem Produkt handelt es sich um eine Plattform, die als einzelne Fahrzeugwaage dient. Diese Fahrzeugwaage ist als Radlastwaage oder Achslastwaage nutzbar.
Sie haben bei dieser Fahrzeugwaage die Wahl zwischen einer eichfähigen und nicht-eichfähigen Ausführung. Bitte beachten Sie die Auswahlmöglichkeiten des Bestellvorgangs.
Eine einzelne Plattform dieser Fahrzeugwaage verfügt über eine Ladefläche von 400 x 300 m. Die Abmessungen betragen 400 x 410 x 58 mm. Das Eigengewicht liegt bei 14,5 kg. Trotz ihres sehr niedrigen Gewichts verfügt diese Fahrzeugwaage über eine robuste Bauweise aus einem speziellen Aluminium und so über eine hohe Widerstandsfähigkeit bei rauen Arbeitsbedingungen. Alle Ausführungen verfügen über (IP65) Aluminium Wägezellen, welche für Zuverlässigkeit und Korrektheit der Waage und der Messresultate sorgen.
Die einzelnen Wiegeschritte dieser Fahrzeugwaage bewegen sich in den Ablesebereichen von 0,2 kg bis hin zu 5 kg-Schritten, je nach gewählter Ausführung.
Alle Varianten dieser Fahrzeugwaage verfügen über Kabel mit Schnellanschluss auf der Plattformseite, ein 10 Meter langes Kabel für die Verbindung zwischen Plattform und Anzeigegerät, die serienmäßige Schutzart IP68 mit Steckverbindern in IP68 sowie PUR–Kabel. Unter der Plattform befinden sich spezielle Antirutschgummis, welche für einen sicheren Stand und Halt der Waageplattform auf allen Oberflächen garantiert.
Hinweis: Um relativ genaue Ergebnisse im internen Gebrauch (nicht zur Berechnung an Dritte) zu erhalten, reicht der Einsatz von zwei nicht eichfähigen Plattformen.
Um jedoch einen exakten Wert, für die Berechnung an Dritte, zu bekommen, ist die Verwendung von mindestens vier geeichten Plattformen nötig.
Es ist also darauf zu achten, dass bei einer geeichten Wägung pro Rad eine Plattform benötigt wird.
Gemäß § 36 Absatz 1 der Eichordnung können bei geeichten Messgeräten richtige Messergebnisse nur dann erwartet werden, wenn die Nenngebrauchsbedingungen eingehalten werden. Dazu gehört auch der Verwendungsbereich, der sich von der Mindestlast bis zur Höchstlast erstreckt. Die Mindestlast der Waage ist auf dem Typenschild in der Form "Min ..." angegeben. Die Mindestlast beträgt bei Waagen der Genauigkeitsklasse III in der Regel das 20-fache des Eichwertes e, welcher in der Form "e = ..." ebenfalls auf dem Typenschild angegeben ist.
Sollten noch Fragen zu diesem Produkt oder dem Bestellvorgang bestehen, wenden Sie sich bitte an unseren Service. Wir beraten Sie gern!