Schulungen bei Wagner – der kompetentere Weg
Ob Sie einen Grundkurs belegen, ihr Wissen auffrischen, oder sich mit neuen Bereichen des Staplerfahrens vertraut machen wollen – wir sind der Partner an ihrer Seite.
Unser Wunsch ist nicht nur, dass Sie den Schein bestehen – Sie sollen Spaß dabei haben und etwas mitnehmen! Wir möchten Ihnen Neues vermitteln und Sie an unserem reichhaltigen Erfahrungsschatz teilhaben lassen.
Wir kennen uns aus – und geben unser Wissen gerne weiter!
Wir legen großen Wert auf Schulungen, die an Ihre Kenntnisse angepasst sind: Jeder Teilnehmer soll bei uns etwas Neues lernen können. Deshalb stellen wir unsere Schulungsgruppen individuell nach Erfahrungslevel zusammen.
In unseren Staplerschulungen vermitteln wir Theorie und Praxis durch zertifiziertes Schulungspersonal. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Gabelstaplern!
Warum Sie bei Schulungen auf Wagner setzen sollten:
- Geschultes, motiviertes Personal mit langjähriger Erfahrung
- Tipps und Tricks aus der Praxis
- Moderne, bestens ausgestattete Schulungsräume
- Nachfragen und Diskussionen sind erwünscht
- Großer Fuhrpark - verschiedenste Marken und Staplertypen stehen zur Auswahl
- Eigener, praxisorientierter Parcours
- Individuelle Terminabsprachen und Kursangebote
Wann und wo – Entscheiden Sie!
Haben Sie weitere Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Melden Sie sich einfach telefonisch oder per Email.
Unsere Schulungen dauern ca. zwei Werktage, je nach Erfahrungsstand der Teilnehmer. Ob die Staplerschulung unter der Woche oder am Wochenende stattfinden soll, entscheiden Sie. Ob in unserem voll ausgerüsteten Schulungscenter oder bei Ihnen vor Ort, unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
Erfahren Sie mehr über unsere Schulungen:
Gabelstapler-Schulungen Spezialschulungen
Aber warum benötigt man eigentlich einen Staplerschein?
Wer mit einem Flurförderzeug im Betriebsverkehr unterwegs ist, trägt eine enorme Verantwortung. Es werden ca. 15.000 Unfälle pro Jahr mit dem Gabelstapler gemeldet, die Dunkelziffer liegt weitaus höher. Diese Zahlen machen deutlich wie wichtig es ist den Fahrern eine ordentliche und nachhaltige Ausbildung zu ermöglichen. Denn 98% aller Unfälle sind auf Fahrfehler und unsachgemäßer Handhabung zurück zu führen. Nur ca. 2% der Unfälle sind dem Fahrzeug zu zuschreiben. Die Unfälle werden von den Berufsgenossenschaften untersucht und bei einem Fahrer ohne Staplerschein folgen weitere Probleme bzgl. der Haftung.
Anhand dieser Zahlen wird deutlich, wo für das Unternehmen noch Sparpotential liegt. Das betrifft jedoch nur den Sachschaden, leider ist es so das im Schnitt der letzten Jahre, ca. 25 – 30 Personen jährlich durch den Umgang mit dem Gabelstapler getötet werden.
Jeder Unfall mit Personenschaden ist ein Unfall zuviel, lassen sie sich schulen denn nachweislich verursachen ca. 2/3 der Unfälle ungeschulte Fahrer.
Übernehmen Sie die Verantwortung und schützen Sie ihre Mitarbeiter und sich selbst.
Voraussetzung
Um einen Gabelstapler bedienen zu dürfen, müssen Sie :
- mindestens 18 Jahre alt sein,geistige und körperliche Eignung nachweisen,
- eine Ausbildung zum führen von Flurförderzeuge besitzen,
- Schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer haben
Gehört das Fahren mit dem Gabelstapler zur Ausbildung eines Lehrlings darf dieser unter 18 Jahre alt sein, jedoch muß ein Staplerfahrer mit Ausbildung die Handlung ständig überwachen.
Geistige Eignung bedeutet z.B. gesehenes und gehörtes in eine sinnvolle Tat umzusetzen. Auch das Unternehmen, dass eine Person zur Schulung schickt, muß davon überzeugt sein, dass diese Person alle Voraussetzungen mitbringt, sich verantwortungsbewusst und gewissenhaft verhält und die Aufgaben als verantwortlicher Fahrer übernehmen kann.
Ein Betriebsarzt stellt die gesundheitliche Eignung fest und bestätigt diese nach BGG 904 mit der G25. Die erforderliche Schulung und Ausbildung des Fahrers wird nach bestandener Prüfung mit dem Führerschein nachgewiesen. Die Inhalte der Ausbildung sind in der BGG 925 festgelegt.
Beauftragung
Der Führerschein allein berechtigt nicht auf dem Betriebsgelände den Gabelstapler zu führen. Hierzu benötigt der Fahrer noch eine schriftliche Beauftragung, durch das Unternehmen. Aus der schriftlichen Beauftragung (Fahrauftrag) geht hervor, dass der Fahrer berechtigt ist auf den freigegebenen innerbetrieblichen Verkehrswegen das Fahrzeug zu führen.
PSA / Persönliche Schutzausrüstung
Die so genannte PSA, persönliche Schutzausrüstung, ist abhängig vom Unternehmen bzw. vom Einsatzort. Grundsätzlich ist es so, dass Sicherheitsschuhe getragen werden müssen. Je nach Betrieb und Ware kann auch Schutzhelm, Schutzbrille, Handschuhe, Winterbekleidung, Gehörschutz usw. vorgeschrieben sein. Wichtig ist eine eng anliegende Kleidung die die Bedienung nicht beeinträchtigt.
Vor jedem Start
Der Fahrer ist angehalten vor Beginn seiner Tätigkeit, durch eine Sichtprüfung, die Einsatzbereitschaft des Fahrzeugs zu prüfen. Mit Schäden am Fahrzeug ist immer zu rechnen wenn mehrere Fahrer den Gabelstapler benutzen. Die bei der Prüfung festgestellten Mängel sind umgehend dem Vorgesetzten zu melden. Denken sie an die Anschnallpflicht bei Fahrzeugen ohne andere Rückhaltesysteme.
4x4 Merkregeln
I. Aufnehmen und Absetzen der Last
1. Tragfähigkeit nicht überschreiten, Tragkraftdiagramm beachten.
2. Last möglichst nahe am Gabelrücken aufnehmen. Darauf achten,
dass sie nicht abrutschen, abrollen, abgleiten oder abkippen kann.
3. Gabelstapler nur so beladen, dass ausreichende Sicht auf die Fahrbahn erhalten bleibt.
4. Hubgerüst nur über der Stapelfläche nach vorne neigen.
II. Auf sicherer Fahrt
1. Fahrerrückhalteeinrichtungen vor Fahrantritt aktivieren.
2. Lastaufnahmemittel in möglichst niedriger Stellung verfahren.
3. Fahrbahnunebenheiten meiden, Kurven langsam und weit durchfahren.
4. Im Gefälle und in Steigungen Last bergseitig führen.
III. Auch an die Sicherheit anderer denken
1. Während der Fahrt auf Personen im Fahrweg und in der Umgebung achten.
2. Nur freigegebene Verkehrswege benutzen.
3. Von Ausgängen und Ausfahrten mindestens 1 m Abstand halten.
4. In Tordurchfahrten, an Einmündungen, Kreuzungen, Regalgängen langsam fahren. Auf Querverkehr achten.
IV. Gewissenhaft auf jeden Fall
1. Vor Fahrtbeginn Gerät auf ordnungsgemäße Funktion und erkennbare Schäden kontrollieren.
2. Auf dem Gabelstapler keine Personen mitnehmen.
3. Mit dem Lastaufnahmemittel oder der Last keine Personen auf- und abwärtsfahren.
4. Vor dem Verlassen des Gabelstaplers Feststellbremse betätigen. Lastaufnahmemittel absenken. Gabel mit der Spitze nach unten neigen. Antriebsmotor abstellen, Zünd-/Schaltschlüssel abziehen und mitnehmen.
Tragfähigkeit / Lastaufnahme
Die Tragfähigkeit eines Gabelstaplers ist in Abhängigkeit mit der aufzunehmenden Last zu betrachten. Die Nenntragfähigkeit ist auf dem Tragfähigkeitsschild mit dem entsprechendem Lastschwerpunkt abzulesen. Das Tragfähigkeitsschild besagt, welche Last mit welchem Lastschwerpunkt und bis zu welcher Höhe ich diese bewegen darf. Bei Gabelstapler bis 4999 kg Tragfähigkeit beträgt der Lastschwerpunkt 500 mm. Zudem sollte die Last immer mittig aufgenommen werden. Das Einhalten von Lastschwerpunkt und mittiger Aufnahme der Last, bestimmt die Standsicherheit des Staplers. Bei nicht beachten dieser Vorgaben wird die Lage des Gesamtschwerpunkts vom Gabelstapler verändert und kann zum Umkippen des Staplers führen. Beachten Sie die Lage des Schwerpunktes im Standdreieck. Achten Sie darauf dass die aufgenommen Lasten über eine ausreichende Standsicherheit verfügen und die Ladung sicher auf dem Lastaufnahmemittel steht. Vor Aufnahme der Last wird der Mast so ausgerichtet, dass die Gabelzinken parallel zur aufzunehmenden Last stehen.